Informationen
Datum & Uhrzeit | 24.Juni 2023 von 10.00-17.00 Uhr |
Ort | Glockenbachviertel (Isarvorstadt) |
Ansprechpartnerin | glockenbach@hofflohmarkt.de |
Anmeldegebühr | 15,- € |
Was beinhaltet die Anmeldung meines Hofes? | Eintrag in den Flyern, Plakaten und Website |
Zahlungsmöglichkeiten | nur noch Banküberweisung! |
Auch in diesem gibt es sie wieder, unsere wunderbaren, zum Stöbern einladenden Glockenbach Hofflohmärkte! Und wir würden uns freuen, wenn auch Eure Hausgemeinschaft (wieder) mit dabei ist! |
TIPPS FÜR TEILNEHMER |
BANKVERBINDUNG:
Bank für Sozialwirtschaft
Nachbarschaft Westermühlbach e. V.
IBAN: DE97700205000007825404
BIC: BFSWDE33MUE
Verwendungszwecke: Glockenbach Hofflohmarkt
Schutz- und Hygiene-Konzept
Organisation: Nachbarschaft Westermühlbach e.V.
Die Besonderheit der Hofflohmärkte liegt darin, dass die einzelnen Hausgemeinschaften den Flohmarkt auf eigenem Grund, bzw. in ihren Innenhöfen oder Vorgärten durchführen.
Die Verantwortlichkeit für die Durchführung und die Einhaltung der Regeln liegt bei jedem einzelnen Hof (Hausrecht). Eine Person aus dem Haus meldet die Teilnahme bei der Nachbarschaft Westermühlbach e.V. an und fungiert als Ansprechpartner.
Die Verantwortung liegt bei den Teilnehmern der Hausgemeinschaft, vertreten durch die genannte Ansprechpartnerin. Bei Bedarf wird diese Person gegenüber den Behörden genannt. Die Nachbarschaft Westermühlbach e.V. koordiniert die Aktion, ohne eine Haftung für das Geschehen in den einzelnen Häusern zu übernehmen.
Die Hofflohmärkte im Glockenbach unterliegen den mittlerweile bekannten Hygiene- und Abstandsregeln:
- Nehmen Sie nur teil, wenn Sie sich gesund fühlen und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt mit an Covid-19 erkrankten Personen hatten.
- Bitte tragen Sie Mund-Nase-Maske
- Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. Ausnahme: Personen des eigenen Haushaltes.
- Bitte beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette
- Bitte waschen Sie regelmäßig gründlich die Hände und desinfizieren Sie die Hände.
- Desinfektionsmittel stehen in den Höfen zur Verfügung
Die verantwortliche Ansprechperson der Hausgemeinschaft achtet auf Folgendes:
- Der Hof darf nicht überfüllt sein, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Gegebenenfalls ist der Zugang zum Hof temporär zu unterbrechen
- Die Hofflohmärkte finden bei jedem Wetter statt, außer bei Dauerregen. In der Regel werden die Tische im Freien stehen. Eine Wege-Kreuzung wird vermieden. Nur in Ausnahmefällen werden Tische im Hauseingang oder in ein einer Garageneinfahrt aufgebaut. Es gilt, eine Einbahnregelung einzuhalten. Durch offenstehende Türen ist auf gute Durchlüftung zu achten.
- Es werden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt
- Die Waren werden so präsentiert, dass ohne Berührung eine weitgehende Beurteilung möglich ist
- Die Bezahlung erfolgt in bar da keine Kreditkartenlesegeräte zur Verfügung stehen. Es werden Schalen zur Verfügung gestellt, um Bargeld ohne Handkontakt auszutauschen
- Am Hof-Eingang sind die Abstandsregelung und die Pflicht zum Maske-Tragen bekanntzumachen. Ebenso ist hier eine Möglichkeit zur temporären Absperrung vorzuhalten, falls zu viele Personen den Hof besuchen möchten
- Der Verkauf von Speisen und Getränken ist heuer leider nicht erlaubt
- Die Schutz- und Hygieneregeln werden entsprechend der Infektionslage und Maßnahmenverordnung ggf. angepasst.
Download des Schutz- und Hygiene-Konzepts als PDF >>> [267 KB]